Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ATC Metallwelt GmbH


1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns angenommenen Aufträge, soweit nicht schriftliche Sondervereinbarungen getroffen worden sind. Solche haben nur für das jeweils darauf bezughabende Geschäft Gültigkeit. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Punkte berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen für den jeweiligen Auftrag. Will der Auftraggeber diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht oder nur teilweise anerkennen, haben wir das Recht, vom Verkauf zurückzutreten, ohne dass der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann.

2. Angebote und Abschlüsse:
Unsere Angebote erfolgen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Zusagen von Vertretern des Verkäufers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

3. Preise:
Preise sind freibleibend und gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab unserem Lager oder ab Lieferwerk, ohne Verpackung. Die Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug exkl. Mehrwertsteuer in Euro. Für Aufträge ohne ausdrücklicher Preisvereinbarung gelten die Preise des Liefertages.

4. Lieferung:
Wir verkaufen und liefern nach dem von uns festgesetzten Gewicht oder Ausmaß. Über- und Unterlieferungen, Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind im Rahmen der handelsüblichen Norm zulässig. Bei Trägern gilt das Handelsgewicht. Der Versand der Ware erfolgt für Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn wir die Frachtkosten tragen. Wir haben das Recht, die Versandart zu bestimmen. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren werden können und ohne Verzögerung entladen werden.

5. Lieferzeit und Abnahmetermin:
Unsere Angaben über Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wir haften nicht für allfällige Verspätungen seitens der Lieferwerke. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung zu übernehmen. Als Rechnungsdatum gilt der Tag der Anzeige der Bereitstellung.

6. Retouren:
Geschnittenes oder auf andere Art bearbeitetes Material wird nicht zurückgenommen. Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Ware berechtigt; in jedem Fall hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.

7. Zahlung:
Gegen unsere Forderung findet eine Aufrechnung nicht statt, die Auf- oder Verrechnung ist nur mit solchen Ansprüchen zulässig, die von uns ausdrücklichanerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind. Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, hat die Zahlung unserer Warenlieferung Zug um Zug mit Lieferung in bar Netto ohne Abzug zu erfolgen. Zahlungsziele sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Die Zahlungen des Käufers sind für den Verkäufer kostenfrei durchzuführen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 10% über der Bankrate Verzugszinsen zu verrechnen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit all unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Mängelrüge und Haftung:
Mängelrügen können innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme der Ware durch den Käufer bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation vorgenommen werden. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Bemängelung leisten wir nach unserer Wahl gegen Rückstellung der bemängelten Ware Gutschrift oder Ersatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche, welcher Art immer, insbesondere Haftung für Anarbeitungskosten und Folgeschäden sind ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Lieferung erwachsenen finanziellen Verpflichtungen unser Eigentum. Während unseres Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde berechtigt, die Ware weiter zu verarbeiten oder zu veräußern, hingegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, uns Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen.

10. Schadenersatz:
Sollten wir im Zusammenhang mit einem Auftrag schadenersatzpflichtig werden, so wird bei leichter Fahrlässigkeit der Schadenersatzbetrag bei einer Auftragssumme bis € 140.000,- auf maximal € 60.000,- und bei einer höheren Auftragssumme auf bis zu 5% der Auftragssumme, jedoch maximal € 140.000,- begrenzt.

11. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart.

12. Schlussbestimmung:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden, ohne dass es eines besonderen Hinweises auf sie bedarf.